Die Voraussetzungen zur Ausbildung zum Energieberater variieren
Mit welchen Voraussetzungen die Ausbildung zum Energieberater verbunden ist, ist abhängig von der individuellen Zielsetzung. Wer die Energieberaterausbildung absolviert, ohne das HWK-Zertifikat anzustreben, muss zwar Zugangsvoraussetzungen zum Fernlehrgang erfüllen, aber keine Zulassungsvoraussetzungen zur HWK-Prüfung. Was sie unterscheidet, verrät dieser Beitrag.
Die Teilnahmevoraussetzungen zum Fernlehrgang
Wer sich für einen Fernlehrgang an einem renommierten Fernlehrgangsinstitut interessiert, muss die Voraussetzungen des jeweiligen Instituts erfüllen. Da weder die Ausbildung, noch die Ausbildungsinhalte auf dem Weg zum Energieberater gesetzlich geregelt sind, ist es ratsam, einen Fernlehrgangsanbieter auszuwählen, dessen Name für Qualität steht. Die Fernlehrgangsanbieter, die hier präsent sind, sind sich in punkto Ausbildungsvoraussetzungen für den Energieberater weitestgehend einig:
1.) Eine bestandene Meisterprüfung in einem Handwerksberuf
2.) Ein Hochschulabschluss in einer relevanten Fachrichtung (Architekturwesen, Hochbau, Ingenieurwesen (Bau), technische Gebäudeausrüstung, (Bau)Physik, Elektrotechnik, Maschinenbau) oder einer anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Fachrichtung
3.) zertifizierte Vorkenntnisse, die von Erfahrung und Know-how zeugen, sind die möglichen Voraussetzungen, um zum Fernlehrgang zugelassen zu werden.
Die Voraussetzung zur HWK-Prüfung ist der Meistertitel
Wer die Ausbildung zum Energieberater mit dem HWK-Zertifikat beschließen möchte, muss lediglich einen Punkt der bereits erläuterten Voraussetzungen für die Ausbildung zum Energieberater mitbringen: einen Meistertitel.
Genauer definiert ist allerdings, in welchem Metier der Meister seine Profession erhalten haben muss. Wer sich der HWK-Prüfung stellen möchte, muss einen Meisterbrief als Zimmerer, Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer, Tischler, Stuckateur, Steinmetz- und Steinbildhauer, Schornsteinfeger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Raumausstatter, Parkettleger, Ofen- und Luftheizungsbauer, Metallbauer, Maurer- und Betonbauer, Maler und Lackierer, Klempner, Kälteanlagenbauer, Installateur- und Heizungsbauer, Glaser, Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger, Elektrotechniker oder Dachdecker haben.
Mit Hochschulzugangsberechtigung zum Bachelorabschluss
Die Voraussetzungen für die Ausbildung zum Energieberater wurden bereits beschrieben und sind auch im Infomaterial der Anbieter noch einmal detailliert aufgeführt. Wer sich hingegen nicht auf die Ausbildung zum Energieberater mit HWK-Zertifikat versteift, sondern einen Weg in die Energiebranche sucht, der könnte auch diese Ausbildungsalternativen anstreben – mit ganz anderen Voraussetzungen.
Der Bachelorstudiengang Energieverfahrenstechnik: Wer dieses Fernstudium absolvieren möchte, muss das Abitur, die fachgebundene Fachhochschulreife oder eine andere, anerkannte Hochschulzugangsberechtigung nachweisen können. Eine Parallele gibt es jedoch auch zu den Voraussetzungen für die Ausbildung zum Energieberater:
Dieselben Zugangsvoraussetzungen gelten beim Bachelorstudiengang Energiewirtschaft und -management. Auch wer sich dem Wirtschaftsingenieurwesen mit Schwerpunkt Energietechnik widmen möchte, braucht das Abitur, die fachgebundene Hochschulreife, eine ähnliche Zertifizierung oder studiert zunächst im Gasthörer-Status. Was sich inhaltlich hinter den Studiengängen verbirgt, zeigt ein Blick in das Infomaterial, das hier kostenlos und unverbindlich bestellt werden kann.
Alternative Ausbildungsoptionen
Bei den Weiterbildungsoptionen, die ohne Studienabschluss enden, wie beispielsweise die Ausbildung zur Fachkraft für erneuerbare Energien oder zum Energiemanager gelten ebenfalls andere Zugangsvoraussetzungen: Die Ausbildung zum geprüften Energiemanager können Interessenten mit kaufmännischer und/oder technischer Vorbildung absolvieren. Eine grundständige Ausbildung, mindestens drei Jahre Berufserfahrung, ein grundlegendes Verständnis für Technisches, Kaufmännisches und Mathematisches sowie die Fähigkeit, mit Normen und Berechnungen umzugehen, sind hierfür die Voraussetzung. Für die Ausbildung zur Fachkraft für erneuerbare Energien sind die Voraussetzungen überschaubarer: Eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Bau- und Ausbaugewerke, Versorgungstechnik und Elektrotechnik sowie Berufserfahrung sind hier die Zulassungsvoraussetzung.
Auf einen Blick
Zielgruppe
Beginn & Dauer
Voraussetzungen
Kosten
Probelektion
Probestudium
Abschluss
COVID-19
Fachliches Know-how und Erfahrung sind Pflicht
Für die Ausbildung zum Energieberater gibt es meist ähnliche Voraussetzungen. Für die klassische Ausbildung, die mit dem HWK-Zertifikat beendet werden kann, gibt es eine große Range an Zugangsoptionen – vom Meistertitel bis hin zum Studienabschluss oder gleichwertigen Kenntnissen. Wer mit einem Studienabschluss in der Tasche in die Energiebranche einsteigen will, braucht eine Hochschulzugangsberechtigung. Für alternative Ausbildungsoptionen gelten auch alternative Voraussetzungen. Valide Informationen über die Zugangsvoraussetzungen bietet das Infomaterial der Anbieter, das hier kostenlos und unverbindlich bestellt werden kann.
So läuft das Fernstudium ab
Wie funktioniert das Fernstudium zum Energieberater?
Wie funktioniert die Anmeldung?
Was passiert nach der Anmeldung?
Wie bekomme ich die Unterlagen?
Wie bearbeite ich die Studienhefte?
Welche Fristen gibt es für die Bearbeitung?
Kann ich meine Prüfungen zuhause schreiben?
Gibt es Präsenzphasen?
Wie funktioniert der Online Campus?
Was ist ein Energieberater?
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