Der Energieausweis – das sollte man wissen
Seit einigen Jahren steigen sowohl die Heiz-, Strom- und Wasserkosten als auch das ökologische Bewusstsein der Menschen, sparsam und nachhaltig mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen. Daher setzen immer mehr Menschen auch Energiesparmaßnahmen in ihren eigenen vier Wänden um. Im Gegensatz zum Benzinverbrauch eines Autos, wissen die meisten Menschen nicht, wie energieeffizient ihr Eigenheim ist.
Der sogenannte Energieausweis dokumentiert steckbriefartig die Energieeffizienz eines Wohn- wie auch Nichtwohngebäudes. Der Energieausweis beinhaltet keinerlei Angaben über den Energieverbrauch einer Wohnung oder eines Eigenheims. Der Ausweis gilt grundsätzlich für das ganze Gebäude und nicht für einzelne Wohnungen innerhalb des Gebäudes.
Seit dem 1. Juli 2009 ist der Energieausweis für Wohn- und Nichtwohngebäude Pflicht. In Deutschland werden Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Grundsätzlich gelten Energieausweise zehn Jahre, solange keine größeren Änderungen gemäß EnEV am Gebäude durchgeführt wurden. Der Energieausweis besteht insgesamt aus fünf Seiten.
Der Energieausweis im Überblick
Die erste Seite des Energieausweises enthält grundsätzlich allgemeine Angaben zum Wohn- oder Nichtwohngebäude. In diese Kategorie fallen beispielsweise die Adresse, das Baujahr, die Anlagentechnik sowie die Anzahl der Wohnungen innerhalb des Gebäudes. Ebenfalls zu finden sind dort Angaben über erneuerbarer Energien und zum Lüftungskonzept. Es kann zusätzlich ein Bild der Immobilie angehängt werden. Die zweite Seite kommt nur dann zum Einsatz, wenn ein bedarfsorientierter Energieausweis benötigt wird. Die Kennwerte für Energiebedarf werden dann detailliert auf der zweiten Seite ausgewiesen.
Auf der dritten Seite befinden sich die verbrauchsorientierten Angaben zur Immobilie, sodass anhand von Vergleichswerten das Gebäude energetisch eingestuft werden kann. Eine von grün nach rot verlaufende Farbskala verdeutlicht, wie es um den Energiebedarf des Gebäudes bestellt ist. Eine weitere Farbskala hilft dabei, den Verbrauchswert seines eigenen Gebäudes mit den durchschnittlichen Werten anderer Gebäude (Passivhäuser) zu vergleichen. Auf der vierten Seite findet man Erklärungen zu diversen Fachbegriffen und eine Erläuterung zum Berechnungsverfahren.
Die fünfte Seite ist eigentlich nur ein Anhang, der aber für den Gebäudebesitzer von besonderem Interesse sein sollte. Hier werden in Kurzform verschiedene Modernisierungsmaßnahmen vorgestellt, die die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes verbessern sollen. Um mit den uns zur Verfügung stehenden Ressourcen besser umzugehen, sollte dank Modernisierungsmaßnahmen Energiekosten eingespart und der Verbrauch transparenter werden. Kritisch gesehen sollte anstelle der Farbbänder besser eine eindeutige Klassifizierung in Form von Energieeffizienzklassen benutzt werden.
Unterschied zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis
Für Neubauten, Umbauten sowie für energetische Modernisierungsmaßnahmen kann der Energieberater Ihnen einen Energieausweis auf der Basis des errechneten Energiebedarfs ausstellen. Der errechnete Energiebedarf wird im Energieausweis als bedarfsorientiert bezeichnet. Im Gegensatz hierzu gibt es noch den verbrauchsorientierten Energieausweis. Basierend auf den letzten drei Jahren wird der tatsächliche Energieverbrauch eines Gebäudes ermittelt und im verbrauchsorientierten Ausweis ausgewiesen. Die Daten zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis können stark variieren, da die verbrauchsorientierten Daten vom spezifischen Nutzerverhalten und den Witterungseinflüssen abhängig ist.
Wer ist berechtigt, einen Energieausweis auszustellen?
Dem Gebäudeenergieberater wird bei erfolgreichem HWK Abschluss die Berechtigung zu staatlich geförderten Beratungsleistungen erteilt. Demnach werden Kunden bei der Investition in die Beratung durch zertifizierte Energie- oder Gebäudeenergieberater durch die Bafa unterstützt. Auch den sogenannten Gebäudeenergieausweis, den immer mehr Immobilienbesitzer heutzutage benötigen, dürfen Gebäudeenergieberater ausstellen. Laut der Energieeinsparverordnung sind nur Fachkräfte mit besonderer Ausbildung oder Weiterbildung berechtigt, einen Energieausweis auszustellen.
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