Offene Hand hält mehrere Häuser mit Energielabel

Das KfW-Effizienzhaus – 70, 55, 40

Heutzutage gibt es in der Bauwirtschaft eine Vielzahl von Energiestandards, die teilweise durch Verordnungen und Normen festgelegt sind. Einige allgemein anerkannte Standards bezeichnen Förderstufen der KfW Bankengruppe. Die Energieeinsparverordnung wird regelmäßig alle paar Jahre aktualisiert und definiert die Standards. Meistens wird der Energiebedarf auf die Gebäudenutzfläche (AN nach EnEV) oder auf die beheizte Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung (WoFIVO) berechnet.

Natürlich sollte auch der Heizwärmebedarf sowie der Primärenergiebedarf herangezogen werden. Für ein Passivhaus sieht dies jedoch etwas anders aus. Der Heizwärmebedarf wird anstatt nach der Gebäudenutzfläche – AN nach ENEV, nach dem LEG/PHI-Verfahren (PHPP) auf die tatsächlich beheizte Fläche bilanziert. Physikalisch betrachtet ist die Maßzahl des Energiebedarfs gleich „Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr“ – [kWh/(m²·a)]. Die Maßeinheiten können auch in das Heizöläquivalent umgerechnet werden: 1 kWh/(m²·a) entspricht 3,6 MJ/(m²·a) bzw. 0,1 l/(m²·a).

Sicherlich ist Ihnen schon einmal der Begriff 3-Liter Haus oder 5-Liter Haus begegnet und Sie haben sich gefragt, worin der Zusammenhang zum Energiebedarf besteht. Wie die zuvor vorgestellte Formel zeigt, entspricht ein 5-Liter Haus in etwa 50 kWh/(m²·a). Eine Passivhausförderung durch die KfW kann beantragt werden, wenn der Primärenergiebedarf ≤ 40 kWh/(m²·a) eingehalten werden kann.

Energieeffizient Sanieren – Das KfW-Effizienzhaus

Unter dem Begriff Energieeffizienz versteht man, dass ein gewünschter Nutzen mit möglichst niedrigem Energieeinsatz erreicht wird. Nach dem sogenannten Minimalprinzip ist ein Vorgang effizient, wenn ein minimaler Energieaufwand von Nöten ist. Verbesserte Energieeffizienz ist eine der möglichen Methoden zur Energieeinsparung. KfW-Effizienzhäuser sind Wohngebäude, die aufgrund ihrer Bauweise den Energieverbrauch deutlich mindern.

Das Prädikat Effizienzhaus unterliegt einem Qualitätszeichen, welches durch die Deutsche Energie Agentur, dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und der KfW entwickelt wurde. Je kleiner die Zahl nach dem Begriff KfW-Effizienzhaus (70, 55, 40) umso geringer ist der Energiebedarf und desto höher die Förderung durch die KfW. Falls Sie Unterstützung von einem Fachmann benötigen, ist der Energieberater der richtige Ansprechpartner für Sie.

Der Energieberater kann Ihnen genau aufzeigen, welche Maßnahme notwendig ist, um die Standards eines KfW Effizienzhauses zu erfüllen und somit eine Förderung der KfW zu erhalten. Das Alter des Gebäudes ist dabei unerheblich für die Vergabe des Gütesiegels.

Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten, max. 75.000 EUR pro Wohneinheit und bis zu 9.375 EUR Tilgungszuschuss.
Investitionszuschuss von bis zu 13.125 EUR pro Wohneinheit.

Aktive und passive Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz

Durch das steigende ökologische Bewusstsein der Menschen, sparsam und nachhaltig mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen umzugehen, sind neuartige Konzepte, die aktive und passive Maßnahmen beinhalten, gefordert. Unter aktiven Maßnahmen versteht man den Einsatz von Anlagen zur Stromgewinnung oder Wärmegewinnung durch erneuerbare Energien, wie beispielsweise Photovoltaik oder Geothermie.

Zu den passiven Maßnahmen zählt man eine Wärmedämmung zur Reduktion des Wärmeverlustes eines Hauses oder ein dezentrales Lüftungssystem mit Wärmerückgewinnung. Der Energieberater berät Sie professionell, welche aktive oder passive Maßnahme, wie durch das KfW Förderprogramme unterstützt wird.

Das KfW-Effizienzhaus 70

KfW Effizienzhaus 70 bedeutet, dass dieses Gebäude aufgrund von wärmedämmenden Maßnahmen 30% weniger Wärmeenergie als ein Neubau nach dem aktuellen Standard benötigt.
Solche Maßnahmen werden sowohl für Neubauten als auch für Sanierungsmaßnahmen durch die KfW in der Finanzierung unterstützt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sein Haus mit einer Photovoltaikanlage auszustatten. Da dies nicht als wärmedämmende Maßnahme gilt, gewährt die KfW hier einen zusätzlichen Kredit sowie den Investitionszuschuss. Der mit dem Eigenheim produzierte Solarstrom kann entweder selbst verbraucht werden oder bei den lokalen Stromanbietern ins Netz eingespeist werden.

Das KfW-Effizienzhaus 55

KfW Effizienzhaus 55 bedeutet, dass dieses Gebäude aufgrund von wärmedämmenden Maßnahmen 45% weniger Wärmeenergie als ein Neubau nach dem aktuellen Standard benötigt.
Häuser, die diesen Standard erfüllen, sind sehr gut wärmedämmend. Dies kann der Energieberater durch folgende Maßnahmen erreichen:

1. Die gesamte Hausfassade muss hochwertig gedämmt werden
2. Fenster und Türen müssen dreifach verglast sein
3. Photovoltaikanlage einbauen
4. Geothermie (Erdwärme) einbauen

Wer in ein KfW-Effizienzhaus 55 investiert, kann die KfW-Förderung in Anspruch nehmen. Es können bis zu 100% der Kosten mit besonderen Kreditkonditionen über die KfW bezogen werden. Besondere Finanzierungsmöglichkeiten bestehen auch wieder für die Photovoltaikanlage sowie für die Geothermieanlage. Der Energieberater kann Sie optimal beim Kauf einer solchen Anlage beraten. Die Vergütung des Solarstroms ist dabei gesetzlich garantiert.

Das KfW-Effizienzhaus 40

Energieeffizientes Wohnen ist bei allen drei KFW Effiezienzhäusern gegeben, aber unter den vorgestellten Klassen ist das KfW-Effizienzhaus 40 das Effizienteste. Es benötigt aufgrund von wärmedämmenden Maßnahmen 60% weniger Wärmeenergie als ein Neubau nach dem aktuellen Standard. Das KfW-Effizienzhaus wird auch als Passivhaus bezeichnet.

Die KfW stellt natürlich auch hier besonders zinsgünstige Darlehen bereit, solange der Primärenergiebedarf 40 kWh pro m² und Jahr nicht überschritten wird. Der Heizwärmebedarf muss unter 15 kWh pro m² liegen. Der Primärenergiebedarf und der Heizwärmebedarf sind im Passivhaus mit dem Projektierungspaket (PHPP) nachzuweisen. Inzwischen gibt es sogar schon Passivhäuser mit einem Primärenergiebedarf von ≤ 0 kWh pro m² und Jahr.

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