EU-Energielabel ab März 2021
Für viele Elektrogeräte werden ab März 2021 neue EU-Energielabel ausgewiesen. Energielabel gehen schon auf das Jahr 1995 zurück, als diese mit den ursprünglichen Energieklassen A – G eingeführt wurden. Ihr ursprünglicher Sinn bestand darin, Verbrauchern eine Orientierung zu geben. Die Energieeffizienz von Elektrogeräten soll vergleichbar sein und die Kaufentscheidung erleichtern.
Idee hinter der Einführung von EU-Energielabel war auch im Zuge der Transparenz den Wettbewerb unter den Herstellern zu fördern. Die Idee war die Energieeffizienz der von ihnen hergestellten Geräte zu verbessern. Dies führte in der Tat dazu, dass sich die Energieeffizienz nahezu aller Elektrogeräte stark verbesserte.
2010 wurde die Skala für EU-Energielabel weiter überarbeitet und bei allen Gerätearten um die Klassen A+, A++ und A +++ erweitert. Der untere Bereich der Energieeffizienzklassen zwischen E und G entfiel ganz.
Änderungen bei den EU-Energielabel 2021
Verbraucher hatten bei den bisherigen EU-Energielabel die Schwierigkeit, genau zu unterscheiden. Auf nahezu allen Geräten befanden sich die Klassen A++ oder A+++, wodurch der Eindruck erweckt wurde, als seien alle Elektrogeräte aus energetischer Sicht eine gute Wahl. Dies war jedoch nicht immer der Fall. Somit wurde eine Verbesserung notwendig, um Verbrauchern den Vergleich verschiedener Elektrogeräte zu erleichtern.
Die neuen EU-Energielabel 2021 besitzen keine Plus-Klassen mehr wie bisher. Vielmehr reicht die Skala wie ursprünglich wieder von A bis G. Zum Beispiel bei Kühlschränken zuletzt nahezu alle Modelle in den besten Effizienzklassen, was eine genaue Einschätzung, welche Geräte wirklich weniger Energie verbrauchen, nahezu unmöglich machte.
Durch die Umstellung auf die neue Skala bei den EU-Energielabel 2021 steigern sich die Anforderungen an die Sparsamkeit der jeweiligen Geräte. Es ist möglich, dass auch aktuelle Modelle mit bisher guten Effizienzklassen zukünftig in schlechteren Klassen zu finden sind. Gegenwärtigen Kühlschränke mit der Effizienzklasse A+++ werden zukünftig nach dem EU-Energielabel 2021 nicht mehr in der Klasse A zu finden sein. Grund ist, dass die Klassen so gewählt sind, dass die Klassen A und B mit der bisherigen Energieeffizienz A+++ quasi nicht zu erreichen sind.
Die tatsächliche Neueinordnung der Geräte in die neuen Klassen erfolgt somit nicht automatisch durch eine Zuordnung der alten Klasse in eine neue. Jedes der Geräte wird individuell auf der Grundlage der von der EU festgelegten Parameter bewertet. Deshalb können je nach Geräteeigenschaft A+++ Geräte bei der neuen Bewertung in D und schlechter landen.
Gerätearten mit den neuen EU-Effizienzlabel
Die neuen EU-Energielabel 2021 gelten ab dem 1. März für nachstehenden Gerätearten:
- Waschmaschinen
- Waschtrockner (Waschmaschine und Trockner in einem Gerät)
- Spülmaschinen
- Kühl- und Gefriergeräte
- Fernseher
- Monitore
Diese Produktgruppen erhalten jeweils eine neue Skala.
Tabelle und Vergleich der EU-Energielabel 2021 mit den alten
Die nachstehende Tabelle liefert eine orientierende Gegenüberstellung der alten und neuen Energieeffizienzklassen. Eine direkte Übertragung ist nicht möglich. So können Geräte die bisher mit A+++ in B, aber auch in D landen. Die neue Effizienzklasse A wird anfänglich leer bleiben, um einen Anreiz für noch energieeffizientere Modelle zu schaffen.
Verbraucher sollen durch die neuen EU-Energielabel deutlicher zwischen den einzelnen Produkten unterscheiden können. Hersteller erhalten einen weiteren Anreiz, um weiter energieeffiziente Technologien zu fördern.
Die Messmethoden für die Energieeffizienz haben sich mit der Einführung der neuen EU-Energielabel geändert. Anders sind auch die Angaben zum Jahresstromverbrauch der jeweiligen Geräte. Die Kilowattstunden der neuen Kennzeichnung dürfen nicht mit den Angaben auf den alten Labels verglichen werden. Bei Spülmaschinen führen veränderte Messbedingungen bei allen Modellen dazu, dass die Angabe der Kilowattstunden niedriger ausfallen wird als bisher. Bei Kühlschränken wird die Angabe der Kilowattstunden höher liegen.
Zeitpunkt der Einführung der neuen Label
Verbraucher werden in Geschäften oder Onlineshops die alten und neuen Labels nicht gleichzeitig sehen. Nur innerhalb einer kurzen Übergangsphase in der Zeit vom 1. bis 18. März 2021 haben Händler Zeit, die Kennzeichnungen umzustellen. Danach dürfen Elektrogeräte nur noch mit den neuen EU-Energielabel 2021 gekennzeichnet werden.
Die neuen Label werden für Lampen ab September 2021 eingeführt. Hier gilt die Besonderheit, dass die neuen Label eineinhalb Jahre lang parallel zu den alten gezeigt werden dürfen. Alle anderen Elektrogeräte wie Backöfen, Trockner oder Staubsauger werden voraussichtlich erst ab dem Jahr 2024 umgestellt. Die Änderung der Energieeffizienz für Heizungen erfolgt voraussichtlich ab 2026 und Energieberater sollten diese Änderungen im Auge behalten.
Information über weitere Eigenschaften eines Elektrogerätes
Auch die neuen Label liefern zusätzliche Informationen über das jeweilige Gerät. Bei Fernsehern wird die Bilddiagonale und der Stromverbrauch in Kilowattstunden pro 1.000 Stunden Nutzung genannt. Für Waschmaschinen erfolgt die Nennung des Wasserverbrauchs pro Spülzyklus, das Fassungsvermögen und die Lautstärke bei einem Waschgang.
Neu ist, dass das Energieetikett jedes Gerätes einen QR-Code besitzt. Verbraucher erhalten durch diesen Code die Möglichkeit, mit dem Smartphone weitere Informationen des Elektrogerätes aus der europäischen Produktdatenbank „EPREL“ abzurufen. Dort müssen die Hersteller von Elektrogeräten die dazugehörenden Informationen hinterlegen. Verbraucher können die Daten von „ERPEL“ ab März 2021 abrufen.
Neue EU Ökodesign-Richtlinien
Neben den neuen Energieeffizienzklassen sind noch weitere Ökodesign-Richtlinien geplant. Beispielsweise Standards für die Nachhaltigkeit von Elektrogeräten. Betrachtet werden Eigenschaften, wie Reparaturmöglichkeiten und Recycling. Hinzu kommt die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und Reparaturanleitungen. Verbraucher sollen diese weiteren Informationen durch Aufkleber erhalten oder über die „EPREL-Datenbank“ der EU abrufen können.
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