Männer in Anzügen schütteln sich die Hand vor einem Industriepark

Energiemanagementsysteme für Unternehmen

Unter Energiemanagement wird allgemein die Planung und den Betrieb von energietechnischen Erzeugungs- und Verbrauchseinheiten verstanden. Ziel des Energiemanagements ist, dass Ressourcen möglichst effizient in Unternehmen eingesetzt werden und damit ein Beitrag zur Kostensenkung und zum Klimaschutz geleistet wird – bei gleichzeitiger Sicherstellung des Energiebedarfs des Unternehmens. Hierbei kommen Energiemanagementsysteme zum Einsatz.

Begrenzung der EEG-Abgabe durch Energiemanagement

Energiemanagement und Energiemanagementsysteme sind für energieintensive Unternehmen mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 (EEG 2014) besonders interessant geworden. Betrieben werden durch die Gesetzesnovelle Ausgleichsmöglichkeiten eröffnet. Auf Antrag kann die Höhe der EEG-Abgabe von produzierenden Betrieben, die einen Energieverbrauch von mehr als einer Gigawattstunde aufweisen und deren Stromkosten mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung des Unternehmens betragen, begrenzt werden.

Ab einem Stromverbrauch von mindestens zehn Gigawattstunden ist eine Zertifizierung nach EN ISO 50001 notwendig. In dieser sogenannten Energiemanagementnorm (EN ISO 50001) ist genau definiert, welche Anforderungen das Energiemanagementsystem eines Unternehmens erfüllen muss, um dem Regelwerk bei der Umsetzung im Unternehmen zu entsprechen. Der Nachweis erfolgt im Rahmen eines Zertifizierungsprozesses, an dessen Ende ein durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle erteiltes, befristetes Zertifikat steht.

Energiemanagementsysteme kommen vor allem in gewerblichen und industriellen Produktionsbetrieben, in der Logistikbranche, für den Wohnungsbau im Rahmen der Wohngebäudenutzung, im Gebäudemanagement von komplexen Funktionsgebäuden wie Krankenhäusern, Kaufhäuser, Polizeiwachen und anderen öffentlichen Einrichtungen sowie im kommunalen Energiemanagement zum Einsatz.

Energiemanagementsysteme in Unternehmen

Wenn es um das Thema Energiesparen geht, dann ist es meistens nicht damit getan, einfach am Ende des Tages das Licht abzuschalten, die Heizung herunterdrehen und die Fenster zu schließen. Energiemanagementsysteme umfassen eine Vielzahl komplexer Aufgaben, denn nur durch ein durchdachtes und sorgfältig geplantes Energiemanagement lassen sich wirksam Energiesparmaßnahmen in Unternehmen und Betrieben umsetzen, um dauerhaft den Energieverbrauch und -kosten zu senken.

In gewerblichen und industriellen Betrieben besteht umfangreiches Potential zur Steigerung der Effizienz von Produktionsprozessen und beim Einsatz von sogenannter Querschnittstechnologie. Weiterhin finden sich Ansatzpunkte für ein effizientes Energiemanagement bei der Optimierung von Material- und Warenströmen innerhalb eines Unternehmens, bei der Umsetzung energieeffizienter Innovationen im Bereich der Produktion und von Dienstleistungen sowie bei der Nutzungsoptimierung durch verhaltensbedingte Einsparpotentiale, die vor allem die Mitarbeiter des Unternehmens betreffen.

Energiemanagementsysteme sind heute ein bewährtes Instrument in der Industrie und im Gewerbe, um die Energieeffizienz eines Unternehmens wesentlich zu verbessern und zur kontinuierlichen Senkung der CO2-Emissionen beizutragen. Untersuchungen und Erfahrungen u.a. aus den Niederlanden, Finnland, Österreich und der Schweiz haben gezeigt, dass eine Vielzahl von Unternehmen mit der Einführung eines systematischen und genormten Energiemanagementsystems bereits in den ersten Jahren durchschnittlich zehn Prozent ihres Energieverbrauchs einsparen konnten.

DIN EN ISO 50001

Die Energiemanagementnorm DIN EN ISO 50001 beschreibt alle Anforderungen, mit denen Unternehmen ihre energetischen Leistungen durch den Einsatz eines systematischen und kontinuierlichen Energiemanagementsystems verbessern können und den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Unternehmen und Betriebe, die Anspruch auf eine reduzierte EEG-Umlage gemäß §§ 40 EEG geltend machen wollen, müssen seit dem 30. Juni 2013 in ihrem Antrag nachweisen, dass sie über ein entsprechend zertifiziertes Umwelt- oder Energiemanagementsystem gemäß EMA oder DIN EN ISO 50001 verfügen.

Förderung von Energiemanagementsystemen durch das BAFA

Die Bundesregierung möchte mit ihrem Energiekonzept für wettbewerbsfähige Energiepreise und für hohe Energieeffizienz sorgen, sowie zur Schonung der Umwelt und des Klimas beitragen. Vor diesem Hintergrund wurde das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ errichtet. Ziel des Energie- und Klimafonds ist die Förderung von Energiemanagementsystemen in Unternehmen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wurde mit der Durchführung des Förderprogramms betraut.

Antragsberechtigt sind alle Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland. Weitere Voraussetzung ist, dass das Unternehmen in den letzten drei Jahren insgesamt nicht mehr als 200.000 Euro Beihilfe erhalten hat. Unternehmen, die bereits die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 40 EEG in Anspruch nehmen und zum Nachweis einer Zertifizierung verpflichtet waren, sowie Unternehmen, die im Rahmen des Spitzenausgleichs Entlastungen gewährt wird, sind nicht antragsberechtigt. Ausnahmen sind kleine und mittlere Unternehmen, die von den Entlastungen des Spitzenausgleichs profitieren und bei denen es sich um eine Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 handelt.

Gefördert werden:

  • die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems,
  • die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß den BAFA-Förderrichtlinien,
  • der Erwerb von Mess-, Zählen- und Sensortechnologie/Messtechnik für Energiemanagementsysteme und
  • der Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme.

Darüber hinaus wird auch die Energieberatung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Energiemanagementsystemen gefördert, die nicht Teil der Zertifizierungstätigkeit nach DIN EN ISO 50001 sind.

Entsprechend der Fördertatbestände werden bei einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 8.000 Euro; bei der Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aber 1.500 Euro; 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Erwerb von Messtechnik für ein Energiemanagementsystem, höchstens aber 8.000 Euro und maximal 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für den Erwerb von Software für Energiemanagementsysteme, höchstens aber 4.000 Euro übernommen.

Die Zuwendung ist pro Unternehmen auf 20.000 Euro beschränkt. Der Förderungszeitraum beträgt 36 Monate.

Ein Energieberater unterstützt Unternehmen bei der Planung, Umsetzung und Aufrechterhaltung von Energiemanagementsystemen. Darüber hinaus kann er bei der Beantragung entsprechender Zuwendungen durch das BAFA behilflich sein. Wer sich für eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Energieberater interessiert, kann hier auf unserer Seite kostenlos und unverbindlich das Informationsmaterial zur Ausbildung zum Energieberater anfordern.

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